Verordnung
über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
(Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 56 Anforderungen an die Inspektorate

Die In­spek­to­ra­te, die ge­stützt auf die­se Ver­ord­nung In­spek­tio­nen durch­füh­ren, müs­sen ein Qua­li­täts­ma­na­ge­ment­sys­tem nach in­ter­na­tio­nal an­er­kann­ten Nor­men auf­wei­sen und ak­kre­di­tiert sein.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden