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Art. 58 Anerkennung von Inspektoraten
1 Die Swissmedic prüft und überwacht, ob die Inspektorate der Kantone, denen Inspektionen nach Artikel 60 HMG übertragen werden, die Anforderungen nach den Artikeln 56 und 57 erfüllen. 2 Sie anerkennt die Inspektorate, die diese Anforderungen erfüllen. |