Verordnung
über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
(Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV)

Art. 63 Richtlinien über das schweizerische Inspektionswesen

Die Swiss­me­dic er­lässt nach An­hö­rung der von den Kan­to­nen be­zeich­ne­ten In­spek­to­ra­te Richt­li­ni­en zur Ge­währ­leis­tung ei­ner ein­heit­li­chen In­spek­ti­ons­pra­xis im schwei­ze­ri­schen In­spek­ti­ons­we­sen.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden