Verordnung
über die Bewilligungen im Arzneimittelbereich
(Arzneimittel-Bewilligungsverordnung, AMBV)

Art. 69 Aufbewahrung und Vernichtung der Daten

Die Swiss­me­dic be­wahrt Per­so­nen­da­ten wäh­rend höchs­tens zehn Jah­re in ih­ren In­for­ma­ti­ons­sys­te­men auf. Sie wer­den ver­nich­tet, so­bald sie für die Auf­trags­er­fül­lung nicht mehr be­nö­tigt wer­den.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden