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Verordnung des Schweizerischen Heilmittelinstituts über die Anforderungen an die Zulassung von Arzneimitteln (Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)
vom 9. November 2001 (Stand am 1. Juli 2020)
Art. 17Übermittlung der Texte an die Swissmedic
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