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Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die Anforderungen an die Zulassung
von Arzneimitteln
(Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)

vom 9. November 2001 (Stand am 1. Juli 2020)

Art. 17 Übermittlung der Texte an die Swissmedic

Tex­te und gra­fi­sche Ge­stal­tun­gen der Arz­nei­mit­te­l­in­for­ma­ti­on so­wie ih­re Än­de­run­gen und Er­gän­zun­gen sind der Swiss­me­dic in dem von ihm fest­ge­leg­ten For­mat elek­tro­nisch zu über­mit­teln.