Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die Anforderungen an die Zulassung
von Arzneimitteln
(Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)

vom 9. November 2001 (Stand am 1. Juli 2020)


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Art. 21 Chargenfreigabe-Zertifikat

1 Sind die Qua­li­täts­vor­aus­set­zun­gen er­füllt, so ver­fügt die Swiss­me­dic die Char­gen­frei­ga­be und stellt der Zu­las­sungs­in­ha­be­rin ein Zer­ti­fi­kat aus.

2 Das Zer­ti­fi­kat kann auch auf Grund der Char­gen­frei­ga­be ei­ner aus­län­di­schen Be­hör­de aus­ge­stellt wer­den.

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