Verordnung
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Art. 22a Einstufung der Änderungen 28
Welche Änderungen in die einzelnen Kategorien nach den Artikeln 21–24, 25a und 25b VAM29 fallen, welche Bedingungen gegebenenfalls erfüllt und welche Unterlagen jeweils eingereicht werden müssen, richtet sich nach den Anhängen 7 und 7a. 28 Fassung gemäss Ziff. I der V des Institutsrats vom 12. Jan. 2022, in Kraft seit 28. Jan. 2022 (AS 2022 17). |