Verordnung
des Schweizerischen Heilmittelinstituts
über die Anforderungen an die Zulassung
von Arzneimitteln
(Arzneimittel-Zulassungsverordnung, AMZV)


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Art. 24 Inkrafttreten

Die­se Ver­ord­nung tritt am 1. Ja­nu­ar 2002 in Kraft.

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