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Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handelvom 13. März 1964 (Stand am 1. Januar 2021)Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers 1Der Arbeitgeber ist strafbar, wenn er den Vorschriften über
2Artikel 6 des Verwaltungsstrafrechtsgesetzes vom 22. März 19742 ist anwendbar. |