Verordnung
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Art. 27c Koordination des Ausschreibungsverfahrens mit dem Konzessionsverfahren
1 Soll mit der Ausschreibung eines Verkehrsangebots eine Konzession neu erteilt werden, so müssen die Unternehmen das Konzessionsgesuch zusammen mit der Ausschreibungsofferte einreichen. Artikel 12 Absatz 4 VPB23 ist anwendbar. 2 Die Anhörung nach Artikel 13 VPB wird im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durchgeführt. Sie wird nach Bekanntgabe der Vergabeabsicht nach Artikel 27i Absatz 4 eröffnet. 3 Nach Abschluss der Anhörung verfügt das BAV den Vergabeentscheid sowie die Erteilung oder Erneuerung der Konzession. 23 SR 745.11 |