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Art. 37 Grundsatz
1 Zur Finanzierung von Ersatz- und Erneuerungsinvestitionen im regionalen Personenverkehr kann der Bund rückzahlbare Darlehen in bedingt rückzahlbare Darlehen umwandeln oder deren Rückzahlung sistieren. 2 Die Umwandlung oder die Rückzahlungssistierung von Darlehen des Bundes nach Artikel 31 Absatz 327 PBG setzt eine entsprechende Umwandlung oder Sistierung durch die Kantone voraus. 27 Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 (SR 170.512) auf den 1. Juli 2013 angepasst. |