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Art. 38 Voraussetzungen und Auflagen
Darlehensumwandlungen oder Sistierungen von Rückzahlungen werden für Investitionen gewährt, die abgeltungsberechtigten Leistungen dienen und deren Folgekosten nach Artikel 19 Absatz 1 in die Planrechnung einer Offerte aufgenommen werden dürfen. Über Ausnahmen entscheidet das BAV. |