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Art. 47a Übergangsbestimmung zur Änderung vom
29. Mai 2013 31 Liegen Offerten für Angebote der Fahrplanperiode 2014/2015 bereits vor Inkrafttreten dieser Änderung vor, so sind diese Angebote nicht mehr auszuschreiben. 31 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 29. Mai 2013, in Kraft seit 1. Juli 2013 (AS 2013 1701). |