Verordnung
über die Abgeltung und die Rechnungslegung im regionalen Personenverkehr
(ARPV)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 14 Ausschreibung mit mehreren beteiligten Kantonen

1 Be­tei­li­gen sich meh­re­re Kan­to­ne an ei­ner Aus­schrei­bung, so ei­ni­gen sie sich vor Be­ginn der Aus­schrei­bung auf einen Kan­ton, der die Fe­der­füh­rung über­nimmt, so­wie auf die Auf­tei­lung der Aus­schrei­bungs­kos­ten.

2 Der fe­der­füh­ren­de Kan­ton über­nimmt die Auf­ga­ben des Kan­tons nach den Ar­ti­keln 15, 18, 19 und 26.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden