Verordnung
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Art. 3 Ausländische Prüfungsstandards
1 Jahres- und Konzernrechnungen, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt wurden, müssen in Übereinstimmung mit den von der Aufsichtsbehörde anerkannten Prüfungsstandards des International Auditing and Assurance Standards Board (IAASB) geprüft werden. 2 Die Aufsichtsbehörde kann weitere gleichwertige Prüfungsstandards anerkennen. 3 Jahres- und Konzernrechnungen von Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz, die nach ausländischen Rechnungslegungsstandards erstellt und nach ausländischen Prüfungsstandards geprüft wurden, müssen zusätzlich nach den SA-CH geprüft werden.9 9 Fassung gemäss Ziff. I der V der RAB vom 18. Nov. 2022, in Kraft seit 15. Dez. 2022 (AS 2022 724). |
