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Asylgesetz
vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. Januar 2021)
Art. 56Entscheid
1Grösseren Flüchtlingsgruppen wird aufgrund eines Entscheides des Bundesrates Asyl gewährt. Bei kleineren Flüchtlingsgruppen entscheidet das EJPD.
2Das SEM bestimmt, wer einer solchen Gruppe angehört.