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Asylgesetz
(AsylG)
vom 26. Juni 1998 (Stand am 1. September 2022)
Art. 1
Gegenstand
Dieses Gesetz regelt:
a.
die Asylgewährung und die Rechtsstellung der Flüchtlinge in der Schweiz;
b.
den vorübergehenden Schutz von Schutzbedürftigen in der Schweiz und deren Rückkehr.