Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Art. 95c Einleitung des ordentlichen Plangenehmigungsverfahrens
Das Plangenehmigungsgesuch ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Genehmigungsbehörde einzureichen. Diese prüft die Unterlagen auf ihre Vollständigkeit und verlangt allenfalls Ergänzungen. |