Bundesgesetz
über den Allgemeinen Teil
des Sozialversicherungsrechts
(ATSG)

vom 6. Oktober 2000 (Stand am 18. Juni 2021)


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Art. 40 Fristerstreckung und Säumnisfolgen

1 Ei­ne ge­setz­li­che Frist kann nicht er­streckt wer­den.

2 Setzt der Ver­si­che­rungs­trä­ger ei­ne Frist für ei­ne be­stimm­te Hand­lung an, so droht er gleich­zei­tig die Fol­gen ei­nes Ver­säum­nis­ses an. An­de­re als die an­ge­droh­ten Fol­gen tre­ten nicht ein.

3 Ei­ne vom Ver­si­che­rungs­trä­ger an­ge­setz­te Frist kann aus zu­rei­chen­den Grün­den er­streckt wer­den, wenn die Par­tei vor Ab­lauf der Frist dar­um nach­sucht.

BGE

133 V 89 () from 28. September 2006
Regeste: Art. 40 und 43 ATSG; Art. 17 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 lit. c AVIG; Art. 26 Abs. 2bis AVIV: Verspäteter Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen. Art. 26 Abs. 2bis AVIV ist gesetzmässig (E. 6).

134 V 49 (9C_481/2007) from 7. Januar 2008
Regeste: Art. 38 Abs. 2bis ATSG (Art. 44 Abs. 2 BGG, Art. 20 Abs. 2bis VwVG); Geltung der Zustellungsfiktion auch beim Postrückbehaltungsauftrag? Die früher in analoger Anwendung der Rechtsprechung zur Briefkasten- und Postfachzustellung auch beim Postrückbehaltungsauftrag beachtete Fiktion, wonach eine eingeschriebene Sendung spätestens am letzten Tag einer Frist von sieben Tagen ab Eingang bei der Poststelle am Ort des Empfängers als zugestellt zu betrachten ist (BGE 123 III 492), beansprucht unter neuem Recht - nunmehr in Analogie zu Art. 38 Abs. 2bis ATSG (sowie Art. 44 Abs. 2 BGG und Art. 20 Abs. 2bis VwVG) - weiterhin Geltung (E. 4).

142 V 152 (8C_259/2015) from 24. Februar 2016
Regeste: Art. 52 Abs. 1 ATSG; Art. 10 ATSV; Einsprache per E-Mail. Eine per E-Mail erhobene Einsprache gegen eine Verfügung des Unfallversicherers ist mangels der gemäss Art. 10 Abs. 4 Satz 1 ATSV bei schriftlich erhobenen Einsprachen erforderlichen Unterschrift nicht zulässig (E. 2.4 und 4.6). Anspruch auf eine Nachfristansetzung besteht in einem solchen Fall nicht (E. 4.5 und 4.6). Eine Verbesserung des Formmangels kann innerhalb der ordentlichen Rechtsmittelfrist vorgenommen werden, worauf die versicherte Person gegebenenfalls aufmerksam zu machen ist (E. 4.6). Fallkonstellation, in welcher ein Hinweis auf den Formmangel trotz noch laufender Einsprachefrist unterbleiben konnte (E. 4.7).

143 V 71 (8C_372/2016) from 29. Dezember 2016
Regeste: Art. 57a Abs. 1 IVG; Art. 73ter Abs. 1 IVV; Art. 29 Abs. 2 BV; Vorbescheidverfahren und rechtliches Gehör. Die Frist von Art. 73ter Abs. 1 IVV ist eine behördliche Frist und kann bei Vorliegen wichtiger Gründe erstreckt werden (vgl. auch Rz. 3013.3 KSVI; E. 4.3).

143 V 249 (8C_479/2016) from 2. August 2017
Regeste: Art. 40 Abs. 3, 60 Abs. 2, 61 lit. b ATSG; Nachfrist zur Behebung des Mangels einer ungenügend begründeten Beschwerde. Bei der Bemessung der Nachfrist zur Verbesserung einer Beschwerdeschrift im Sinne von Art. 61 lit. b ATSG hat das kantonale Gericht mitzuberücksichtigen, dass dem Empfänger einer eingeschriebenen Sendung eine Abholfrist von sieben Tagen gewährt wird (E. 6.5).

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