Bundesgesetz
über den Allgemeinen Teil
des Sozialversicherungsrechts
(ATSG)

vom 6. Oktober 2000 (Stand am 18. Juni 2021)


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Art. 50 Vergleich

1 Strei­tig­kei­ten über so­zi­al­ver­si­che­rungs­recht­li­che Leis­tun­gen kön­nen durch Ver­gleich er­le­digt wer­den.

2 Der Ver­si­che­rungs­trä­ger hat den Ver­gleich in Form ei­ner an­fecht­ba­ren Ver­fü­gung zu er­öff­nen.

3 Die Ab­sät­ze 1 und 2 gel­ten sinn­ge­mä­ss im Ein­spra­che- und in den Be­schwer­de­ver­fah­ren.

BGE

131 V 417 () from 30. August 2005
Regeste: Art. 50 Abs. 1 und 3 ATSG: Tragweite der gesetzlichen Vergleichsmöglichkeit im Beschwerdeverfahren vor dem kantonalen Sozialversicherungsgericht. Vergleichsweise Einigungen zwischen Versicherten und Versicherungsträgern sind im Beschwerdeverfahren nicht nur bei reinen Streitigkeiten über sozialversicherungsrechtliche Leistungen zulässig, sondern auch im Falle von Streitigkeiten über gegenseitige Ansprüche (Sozialversicherungsleistungen und -beiträge). (Erw. 1-4)

133 V 593 () from 3. Oktober 2007
Regeste: Art. 50 ATSG: Vergleich. Zulässigkeit eines Vergleichs im Bereich eines kantonalen Beschwerdeverfahrens betreffend Einstellung in der Anspruchsberechtigung auf Arbeitslosenentschädigung (E. 4-6).

135 V 65 (9C_915/2008) from 13. Februar 2009
Regeste: Art. 50 ATSG; Art. 52 AHVG; Zulässigkeit eines Vergleichs in Beschwerdeverfahren um Schadenersatzforderungen; Anforderungen an die Begründung des Abschreibungsbeschlusses. Auch unter der Herrschaft des ATSG ist für Schadenersatzforderungen nach Art. 52 AHVG im gerichtlichen Beschwerdeverfahren ein Vergleich zulässig (E. 1). Der Beschluss, mit welchem ein Gericht das Verfahren infolge eines vor ihm geschlossenen Vergleichs abschreibt, muss zumindest eine summarische Begründung enthalten, welche darlegt, dass und inwiefern der Vergleich mit Sachverhalt und Gesetz übereinstimmt (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2.1-2.6).

135 V 124 (9C_781/2008) from 25. März 2009
Regeste: Art. 89 Abs. 1 und 2, Art. 56 Abs. 1 und 2 sowie Art. 32 Abs. 1 KVG; Art. 116 und 139 OR; Art. 46 Abs. 1 und Art. 83 Abs. 2 SchKG; sachliche und örtliche Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur Beurteilung der Aberkennungsklage eines Leistungserbringers. Ein einzelrichterlicher Nichteintretensentscheid mangels örtlicher oder sachlicher Zuständigkeit ist im Verfahren nach Art. 89 KVG unzulässig (E. 3). Das Schiedsgericht nach Art. 89 KVG ist sachlich zuständig zur Beurteilung der Aberkennungsklage eines Leistungserbringers betreffend eine vom Krankenversicherer auf dem Betreibungsweg geltend gemachte Forderung gestützt auf eine Vereinbarung im Zusammenhang mit einer behaupteten Verletzung des Gebots der wirtschaftlichen Behandlung (Art. 56 Abs. 1 und 2 sowie Art. 32 Abs. 1 KVG), auch wenn die Vereinbarung alle Merkmale einer Neuerung im Sinne von Art. 116 OR aufweist (E. 4.3.1). Der Gerichtsstand nach Art. 89 Abs. 2 KVG (Kanton, in welchem die ständige Einrichtung des Leistungserbringers liegt) geht dem Gerichtsstand des Betreibungsortes nach Art. 83 Abs. 2 SchKG vor (E. 4.3.2). Fristwahrung durch Klage beim örtlich unzuständigen Gericht (Art. 139 OR analog; E. 5).

138 V 147 (8C_727/2011) from 1. März 2012
Regeste: Art. 18 Abs. 1 UVG; Art. 50 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG. Voraussetzungen der Wiedererwägung einer gestützt auf einen Vergleich verfügten UVG-Invalidenrente (E. 2).

140 V 77 (8C_859/2013) from 24. Februar 2014
Regeste: Art. 50 Abs. 1 und 2, Art. 53 Abs. 2 ATSG; Art. 18 UVG; Wiedererwägung bei vergleichsgestützter Leistungszusprechung des Unfallversicherers. Der UVG-Versicherer kann seine gestützt auf einen Vergleich mit der versicherten Person erlassene Verfügung über die Zusprechung einer Versicherungsleistung nicht mit der Begründung in Wiedererwägung ziehen, ein einzelnes der anspruchsrelevanten Kriterien - wie etwa der versicherte Verdienst bei einer Invalidenrente - sei offensichtlich unrichtig festgelegt worden. Hiefür müsste sich vielmehr die vergleichsweise verfügte Leistung bei einer auch sämtliche weiteren Anspruchsfaktoren umfassenden Klärung des Sachverhalts und der Rechtslage im Ergebnis als offensichtlich unrichtig erweisen (E. 3).

140 V 108 (9C_598/2013) from 1. April 2014
Regeste: Art. 50 ATSG; Art. 4 ff. AHVG; gerichtlicher Vergleich und AHV-Beitragsstatut. Eine gütliche Einigung im Beschwerdeverfahren betreffend Beitragsstatut der AHV ist mit Art. 50 ATSG vereinbar (E. 2-6).

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