Bundesgesetz
über den Allgemeinen Teil
des Sozialversicherungsrechts
(ATSG)

vom 6. Oktober 2000 (Stand am 1. Januar 2022)


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Art. 16 Grad der Invalidität

Für die Be­stim­mung des In­va­li­di­täts­gra­des wird das Er­w­erb­sein­kom­men, das die ver­si­cher­te Per­son nach Ein­tritt der In­va­li­di­tät und nach Durch­füh­rung der me­di­zi­ni­schen Be­hand­lung und all­fäl­li­ger Ein­glie­de­rungs­mass­nah­men durch ei­ne ihr zu­mut­ba­re Tä­tig­keit bei aus­ge­gli­che­ner Ar­beits­markt­la­ge er­zie­len könn­te, in Be­zie­hung ge­setzt zum Er­w­erb­sein­kom­men, das sie er­zie­len könn­te, wenn sie nicht in­va­lid ge­wor­den wä­re.

BGE

130 V 121 () from 19. Dezember 2003
Regeste: Art. 18 Abs. 1 und 2 UVG, Art. 28 Abs. 1 und 2 IVG (je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 16 ATSG: Bestimmung des Invaliditätsgrades. Ein rechnerisch exakt ermitteltes Ergebnis ist nach den Regeln der Mathematik auf die nächste ganze Prozentzahl auf- oder abzurunden (Änderung der Rechtsprechung gemäss BGE 127 V 129).

130 V 343 () from 30. April 2004
Regeste: Art. 1 Abs. 1 IVG (in der seit 1. Januar 2003 geltenden Fassung) in Verbindung mit Art. 6, 7, 8 Abs. 1, Art. 16 und 17 ATSG; Art. 4 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 und Art. 41 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Begriffe der Arbeitsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, der Invalidität, der Einkommensvergleichsmethode und der Revision (der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen) in der Invalidenversicherung nach Massgabe des ATSG. Die im ATSG enthaltenen Formulierungen der Arbeitsunfähigkeit, der Erwerbsunfähigkeit, der Invalidität, der Einkommensvergleichsmethode und der Revision (der Invalidenrente und anderer Dauerleistungen) entsprechen den bisherigen von der Rechtsprechung dazu entwickelten Begriffen in der Invalidenversicherung (Erw. 2-3.6).

130 V 393 () from 15. Juni 2004
Regeste: Art. 1 Abs. 1 IVG in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 und 3 ATSG sowie Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 3 IVG (in der bis 31. Dezember 2003 gültig gewesenen Fassung) in Verbindung mit Art. 27bis Abs. 1 und 2 IVV (in den bis 31. Dezember 2003 gültig gewesenen Fassungen); Art. 28 Abs. 2ter IVG in Verbindung mit Art. 27bis IVV: Invaliditätsbemessung nach der gemischten Methode; ATSG. Die bisherige Rechtsprechung zur Anwendung der so genannten gemischten Methode nach Massgabe von Art. 27bis IVV zur Invaliditätsbemessung bei teilerwerbstätigen Versicherten erfährt durch das In-Kraft-Treten des ATSG keine Änderung (Erw. 3).

131 V 51 () from 8. März 2005
Regeste: Art. 5 Abs. 1, Art. 28 Abs. 2 IVG (je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 27 IVV (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 27bis IVV (in der ab 1. Januar 2001 gültig gewesenen Fassung): Invaliditätsbemessungsmethode. Die Reduktion des zumutbaren erwerblichen Arbeitspensums, ohne dass die dadurch frei werdende Zeit für die Tätigkeit in einem Aufgabenbereich nach Art. 5 Abs. 1 IVG verwendet wird, ist für die Methode der Invaliditätsbemessung ohne Bedeutung (Erw. 5.1 und 5.2).

131 V 120 () from 22. April 2005
Regeste: Art. 28 Abs. 2 IVG und Art. 18 Abs. 2 UVG (je in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung); Art. 28 Abs. 2 IVG und Art. 18 Abs. 2 UVG (je in Verbindung mit Art. 16 ATSG): Koordination der Invaliditätsbemessung durch verschiedene Sozialversicherungsträger. Hat ein Sozialversicherungsträger den Invaliditätsgrad im ausserordentlichen Bemessungsverfahren in vertretbarer Weise rechtskräftig festgelegt, kann ein anderer Versicherer davon nicht unter Berufung auf ein im Verfahren nach BGE 128 V 29 ermitteltes anderes Ergebnis abweichen. (Erw. 3)

132 V 65 () from 8. Februar 2006
Regeste: Art. 4 und 28 IVG (in der bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassung): Diagnose "Fibromyalgie"; Ermittlung der Invalidität. Weder für die Verwaltung noch für das Gericht besteht ein Anlass, die Diagnose "Fibromyalgie" in Frage zu stellen, auch wenn diese in der Ärzteschaft umstritten ist. (Erw. 3) Die Fibromyalgie weist zahlreiche mit den somatoformen Schmerzstörungen gemeinsame Aspekte auf, sodass es sich beim aktuellen Kenntnisstand aus juristischer Sicht rechtfertigt, die von der Rechtsprechung im Bereich der somatoformen Schmerzstörungen entwickelten Grundsätze bei der Würdigung des invalidisierenden Charakters einer Fibromyalgie analog anzuwenden. (Erw. 4)

132 V 393 () from 28. September 2006
Regeste: Art. 132 Abs. 2 OG (in der seit 1. Juli 2006 geltenden Fassung), Art. 104 lit. a, Art. 105 Abs. 2 OG: Kognition des Eidgenössischen Versicherungsgerichts bei der Invaliditätsbemessung. Überprüfungsbefugnis des Eidgenössischen Versicherungsgerichts nach der neuen Kognitionsregelung. (Erw. 2.2) Abgrenzung zwischen Tat- und Rechtsfrage bei der Invaliditätsbemessung im Allgemeinen (Erw. 3.1), in Bezug auf Gesundheitsschaden, Arbeitsfähigkeit und Zumutbarkeitsprofil (Erw. 3.2) sowie auf der beruflich-erwerblichen Stufe (Erw. 3.3). Anwendungsfall. (Erw. 4)

133 V 472 () from 23. Juli 2007
Regeste: Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV; Art. 9 ATSG; Art. 42 Abs. 3 IVG; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Bedarf an lebenspraktischer Begleitung, Regelmässigkeit; Kostenfaktor. Rz. 8053 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH, in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung) beinhaltet keine Verletzung des Gebots der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV), des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV), des Willkürverbots (Art. 9 BV) oder des BehiG (E. 5.3.1). Das Gesetz macht den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung nicht davon abhängig, ob die lebenspraktische Begleitung kostenlos erfolgt oder nicht (E. 5.3.2).

133 V 549 () from 28. August 2007
Regeste: Art. 49 Abs. 4 ATSG; aArt. 129 UVV; Art. 16 ATSG. Es besteht keine Bindungswirkung der Invaliditätsschätzung der Unfallversicherung für die Invalidenversicherung im Sinne von BGE 126 V 288 und die IV-Stelle ist daher nicht zur Einsprache gegen die Verfügung und zur Beschwerde gegen den Einspracheentscheid des Unfallversicherers über den Rentenanspruch als solchen oder den Invaliditätsgrad berechtigt (E. 6).

134 III 489 (4A_116/2008) from 13. Juni 2008
Regeste: Anrechnung der Leistungen der Sozialversicherungen auf den Schadenersatzanspruch des Geschädigten (Art. 42 und 43 aUVG; Art. 52 aIVG und Art. 48ter ff. aAHVG; Art. 16 und 72 ff. ATSG; Art. 28a IVG). Voraussetzungen, unter denen die Leistungen der Sozialversicherungen bei der Berechnung des Schadenersatzanspruchs des Geschädigten anzurechnen sind (E. 4). Eine funktionale Kongruenz zwischen dem Haushaltschaden und IV-Leistungen besteht nur, soweit diese nicht ausschliesslich mit Blick auf die Erwerbseinbusse ausgerichtet werden (E. 4.5).

134 V 9 () from 30. Oktober 2007
Regeste: Art. 28 Abs. 2 und Art. 5 Abs. 1 IVG, Art. 27 IVV (je in den bis 31. Dezember 2002 gültig gewesenen Fassungen) sowie Art. 27bis Abs. 1 IVV (in Kraft gestanden bis 31. Dezember 2003); Art. 16 ATSG, Art. 5 Abs. 1 IVG (in der ab 1. Januar 2003 geltenden Fassung); Art. 8 Abs. 3 ATSG, Art. 28 Abs. 2bis und 2ter IVG sowie Art. 27 und 27bis IVV (je in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung); Beachtung von Wechselwirkungen im Rahmen der gemischten Invaliditätsbemessungsmethode. Die allfällige verminderte Leistungsfähigkeit im erwerblichen Bereich oder im Aufgabenbereich (gemäss Art. 27 IVV [in der seit 1. Januar 2004 geltenden Fassung]) infolge der Beanspruchung im jeweils anderen Tätigkeitsfeld ist nur unter besonderen Voraussetzungen zu berücksichtigen (E. 7).

134 V 64 () from 6. Februar 2008
Regeste: Art. 34a Abs. 1 BVG; Art. 24 Abs. 2 BVV 2 (in der seit 1. Januar 2005 geltenden Fassung); Ermittlung des anrechenbaren Einkommens. Bei der Überentschädigungsberechnung Teilinvalider in der beruflichen Vorsorge ist seit 1. Januar 2005 nicht mehr nur das effektiv erzielte, sondern neu auch das zumutbarerweise erzielbare Erwerbseinkommen anzurechnen (E. 2.1). Es besteht eine Vermutung, wonach das zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbseinkommen mit dem von der IV-Stelle ermittelten Invalideneinkommen übereinstimmt (E. 4.1.3). Der versicherten Person ist das Gehörsrecht mit Bezug auf persönliche Umstände und tatsächliche Lage auf dem im Einzelfall relevanten Arbeitsmarkt zu gewähren (E. 4.2.1). Die versicherte Person trifft dabei eine Mitwirkungspflicht (E. 4.2.2).

134 V 322 (8C_255/2007) from 12. Juni 2008
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 2 IVG; Präzisierung der Rechtsprechung bei Vorliegen eines unterdurchschnittlichen Valideneinkommens. Bezog eine versicherte Person aus invaliditätsfremden Gründen ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen und wollte sie sich nicht aus freien Stücken damit begnügen, hat zunächst eine Parallelisierung der beiden Vergleichseinkommen zu erfolgen. Diese kann praxisgemäss entweder auf Seiten des Valideneinkommens durch eine entsprechende Heraufsetzung des effektiv erzielten Einkommens oder durch Abstellen auf die statistischen Werte oder aber auf Seiten des Invalideneinkommens durch eine entsprechende Herabsetzung des statistischen Wertes erfolgen (E. 4.1). In einem zweiten Schritt ist die Frage eines Abzuges vom anhand statistischer Durchschnittswerte ermittelten Invalideneinkommen zu prüfen, wobei zu beachten ist, dass allfällige bereits bei der Parallelisierung der Vergleichseinkommen mitverantwortliche invaliditätsfremde Faktoren im Rahmen des sogenannten Leidensabzuges nicht nochmals berücksichtigt werden dürfen (E. 5.2 und 6.2).

135 V 58 (9C_560/2008) from 12. Dezember 2008
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 2 IVG; Präzisierung der Rechtsprechung bei Vorliegen eines unterdurchschnittlichen Valideneinkommens (speziell zum Hinweis in BGE 134 V 322 E. 6.2 S. 329 zum Anspruch auf rechtsgleiche Behandlung). Ist ein durchschnittliches Invalideneinkommen realistischerweise erzielbar bzw. zumutbar, so ist ein aus wirtschaftlichen Gründen unterdurchschnittliches Valideneinkommen nicht auf ein durchschnittliches aufzurechnen. Darin liegt keine Ungleichbehandlung der Schlechtverdienenden (E. 3.4.1- 3.4.6 [insbes. E. 3.4.4]).

135 V 287 (8C_17/2009) from 25. Juni 2009
Regeste: Art. 16 Abs. 1 UVG; Taggeldberechnung bei Teilzeitarbeit. Der Grad der Arbeitsunfähigkeit einer versicherten Person wird aufgrund des vor dem Unfall zuletzt ausgeübten Pensums berechnet; es erfolgt keine Umrechnung auf ein 100%-Pensum (E. 4).

135 V 297 (8C_652/2008) from 8. Mai 2009
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 28 Abs. 2 IVG; Art. 18 Abs. 1 UVG; Erheblichkeit der Unterdurchschnittlichkeit des Valideneinkommens als Voraussetzung einer Parallelisierung der Vergleichseinkommen; Durchführung (Präzisierung der Rechtsprechung). Weicht der tatsächlich erzielte Verdienst mindestens 5 % vom branchenüblichen Tabellenlohn ab, ist er im Sinne von BGE 134 V 322 E. 4 S. 325 deutlich unterdurchschnittlich und kann - bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen - eine Parallelisierung der Vergleichseinkommen rechtfertigen (E. 6.1.2). Es ist nur in dem Umfang zu parallelisieren, in welchem die prozentuale Abweichung den Erheblichkeitsgrenzwert von 5 % übersteigt (E. 6.1.3). Die Voraussetzungen des Parallelisierungsabzuges und des Leidensabzuges stehen insofern in einem gegenseitigen Abhängigkeitsverhältnis, als dieselben einkommensbeeinflussenden Faktoren nicht sowohl einen Parallelisierungs- als auch einen Leidensabzug zu begründen vermögen (E. 6.2).

136 V 376 (9C_400/2010) from 9. September 2010
Regeste: Art. 29 Abs. 1 und Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV; zur Beweistauglichkeit von Administrativgutachten der Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS) unter den Aspekten der Unabhängigkeit sowie der Verfahrensfairness und Waffengleichheit. Aus der formellen Parteieigenschaft der Durchführungsstelle der Invalidenversicherung im gerichtlichen Prozess bzw. aus deren Legitimation zur Erhebung von Beschwerden in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten darf nicht gefolgert werden, die Beweiserhebungen der Verwaltung im vorausgehenden nichtstreitigen Verfahren seien Parteihandlungen (E. 4).

137 V 20 (9C_538/2010) from 30. Dezember 2010
Regeste: Art. 24 Abs. 1 und 2 Satz 2 BVV 2; Überentschädigungsberechnung bei Wohnsitz im Ausland. Im Regelfall einer ohne Gesundheitsschaden weiterhin in der Schweiz ausgeübten Erwerbstätigkeit ist bei Wohnsitznahme im Ausland das zumutbarerweise noch erzielbare Erwerbseinkommen (Art. 24 Abs. 2 Satz 2 BVV 2) weiterhin bezogen auf den schweizerischen Arbeitsmarkt zu ermitteln, wie der mutmasslich entgangene Verdienst (Art. 24 Abs. 1 BVV 2; E. 5.2).

137 V 210 (9C_243/2010) from 28. Juni 2011
Regeste: a Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV (in Kraft bis 31. März 2011); Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.

137 V 334 (9C_790/2010) from 8. Juli 2011
Regeste: Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 8 Abs. 1 und 2 sowie Art. 13 Abs. 1 BV; Art. 8 EMRK; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Bestätigung der Rechtsprechung betreffend die gemischte Methode der Invaliditätsbemessung (E. 5). Die gemischte Methode verletzt weder den Anspruch auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 13 Abs. 1 BV und Art. 8 EMRK noch die Grundsätze der Gleichbehandlung und des Diskriminierungsverbots gemäss Art. 8 BV (E. 6).

137 V 369 (9C_226/2011) from 15. Juli 2011
Regeste: Art. 31 IVG; Auslegung. Nach dem Rechtssinn des Art. 31 IVG bezieht sich der lediglich zu zwei Dritteln zu berücksichtigende Betrag auf die (um Fr. 1'500.- reduzierte) Einkommensverbesserung und nicht auf das gesamte Erwerbseinkommen (Beantwortung der in 9C_833/2009 offengelassenen Frage; E. 4.4.3).

138 V 457 (9C_149/2011) from 25. Oktober 2012
Regeste: Art. 16 ATSG; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen ausgeglichenen Arbeitsmarkt. Für den Zeitpunkt, in welchem die Frage nach der Verwertbarkeit der (Rest-) Arbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter beantwortet wird, ist auf das Feststehen der medizinischen Zumutbarkeit einer (Teil-)Erwerbstätigkeit abzustellen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.3).

139 V 28 (8C_545/2012) from 25. Januar 2013
Regeste: a Art. 17 und 16 ATSG; Neubestimmung des Invaliditätsgrades nach mehreren invalidisierenden Unfällen. Bei der gesamthaften Neubestimmung des Invaliditätsgrades nach mehreren invalidisierenden Unfällen gelten die Regeln über die Rentenrevision nach Art. 17 ATSG (E. 3.3.1). Daher bilden die nach der erstmaligen Rentenfestsetzung erworbenen, besonderen beruflichen Qualifikationen des Versicherten zu berücksichtigende Anhaltspunkte auf die hypothetische Entwicklung des Valideneinkommens (E. 3.3.3.2 in fine).

139 V 442 (8C_324/2013) from 29. August 2013
Regeste: Lit. a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 der am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket); Art. 6-8 und 17 in Verbindung mit Art. 16 ATSG; Art. 8, 14a und 15 ff. IVG. Gemäss lit. a Abs. 1 dieser Schlussbestimmungen werden Renten, die bei pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage gesprochen wurden, innerhalb von drei Jahren nach Inkrafttreten dieser Änderung überprüft. Sind die Voraussetzungen nach Art. 7 ATSG nicht erfüllt, so wird die Rente herabgesetzt oder aufgehoben, auch wenn die Voraussetzungen von Art. 17 Abs. 1 ATSG nicht erfüllt sind. Abs. 4 der Bestimmung hält fest, dass Abs. 1 keine Anwendung findet auf Personen, die im Zeitpunkt, in welchem die Überprüfung nach Abs. 1 eingeleitet wird, seit mehr als 15 Jahren eine Rente der Invalidenversicherung beziehen. Dabei bildet der Beginn des Rentenanspruchs und nicht der Zeitpunkt des Erlasses der rentenzusprechenden Verfügung den massgeblichen Anknüpfungspunkt (E. 3 und 4). Der Umstand, dass lit. a Abs. 4 der Schlussbestimmungen einen kategorischen Ausschluss sämtlicher Personen vorsieht, die über 15 Jahre Rentenleistungen bezogen haben, lässt darauf schliessen, dass allfällige Wiedereingliederungsversuche in diesen Fällen als faktisch zwecklos angesehen werden. Der Invaliditätsgrad, auf Grund dessen die Bezüger eine Rente erhalten, stellt kein taugliches Kriterium dar, welches ein Abweichen vom klaren Wortlaut erlauben würde (E. 5.1). Ergeben sich gestützt auf die Aktenlage keine Hinweise, welche eine erhebliche Verbesserung des Gesundheitszustandes oder veränderte anderweitige Bemessungsfaktoren belegen, fällt eine Beurteilung der verfügten Rentenaufhebung auch unter dem substituierten Titel der Rentenrevision nach Art. 17 Abs. 1 ATSG ausser Betracht (E. 6).

139 V 473 (8C_1038/2012) from 18. Juli 2013
Regeste: a Art. 15 Abs. 2 und 3 UVG; Art. 24 Abs. 1 UVV. Erzielte der Versicherte im Jahr vor dem Unfall nicht aus krankheitsbedingten vorübergehenden Gründen ein reduziertes Einkommen, sondern weil er invaliditätsbedingt dauernd nur teilzeitlich, aber mit regelmässigem Lohn erwerbstätig sein konnte, berechnet sich der versicherte Verdienst nach Art. 15 Abs. 2 UVG und nicht nach Art. 24 Abs. 1 UVV, auch wenn er (noch) keine Rente der Invalidenversicherung bezog (E. 4).

139 V 514 (8C_1015/2012) from 28. Oktober 2013
Regeste: Art. 18 Abs. 1 und Art. 19 UVG; Art. 30 UVV; Art. 22 IVG; Art. 68 ATSG; Zusammentreffen von Versicherungsleistungen. Der Unfallversicherer, welcher eine ordentliche oder "definitive" Invalidenrente zugesprochen hat, kann diesen Leistungsanspruch - unter Vorbehalt der Überentschädigung - nicht aufheben, wenn der begünstigte Versicherte Taggelder der Invalidenversicherung erhält. Im konkreten Fall Frage offengelassen, welcher der beiden Versicherer berechtigt ist, seine Leistung bei einer allfälligen Überentschädigung zu reduzieren (E. 4).

139 V 592 (8C_541/2012) from 31. Oktober 2013
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 18 Abs. 1 UVG; Bemessung des Invalideneinkommens gestützt auf Lohnangaben aus der Dokumentation von Arbeitsplätzen (DAP). Prüfung grundsätzlicher Einwände gegen die Bemessung des Invalideneinkommens gestützt auf die DAP; Bestätigung der Zulässigkeit der DAP-Methode (E. 7).

140 V 267 (9C_908/2013) from 22. Mai 2014
Regeste: Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Einkommensverzicht. Absolviert die versicherte Person in Verletzung ihrer Schadenminderungspflicht eine ihr von der Invalidenversicherung zugesprochene berufliche Eingliederungsmassnahme nicht, ist dem fehlenden Eingliederungswillen auch im Bereich der Ergänzungsleistungen Rechnung zu tragen, indem im Rahmen des Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG auf das nach Durchführung der Eingliederungsmassnahme erzielbare Einkommen abzustellen ist (E. 5.2.2).

140 V 399 (9C_238/2014) from 22. August 2014
Regeste: Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 34a Abs. 1 BVG; Art. 24 Abs. 2 zweiter Satz BVV 2; Kürzung einer Invalidenrente der beruflichen Vorsorge zufolge Überentschädigung; zumutbarerweise noch erzielbares Ersatzeinkommen. Vorgehensweise, wenn die Vorsorgeeinrichtung die versicherte Person nicht zu den persönlichen und arbeitsmarktlichen Verhältnissen anhört (E. 5.4).

141 V 1 (8C_494/2014) from 11. Dezember 2014
Regeste: Art. 16 ATSG; unterdurchschnittliches Valideneinkommen; Überstunden. Bei der Prüfung der Unterdurchschnittlichkeit des tatsächlich erzielten Valideneinkommens ist von dem Lohn auszugehen, den der vollzeitlich tätige Versicherte innerhalb der vereinbarten Arbeitszeit erzielte, und das Entgelt für Überstundenarbeit ist nicht einzubeziehen (E. 5).

141 V 15 (9C_693/2013) from 24. Oktober 2014
Regeste: Art. 28a Abs. 3 IVG in Verbindung mit Art. 27 IVV; Definition des Aufgabenbereichs im Rahmen der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung. Im Rahmen der gemischten Methode sind Erwerbstätigkeit und nichterwerblicher Aufgabenbereich grundsätzlich komplementär. Der Haushaltsanteil darf nicht in Abhängigkeit vom Umfang der im Aufgabenbereich anfallenden Arbeiten festgesetzt werden (E. 4.5).

141 V 127 (9C_354/2014) from 16. Januar 2015
Regeste: Art. 23 ff. BVG; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Anpassung von Invalidenleistungen der beruflichen Vorsorge. Eine im Sinne von Art. 17 Abs. 1 ATSG relevante Änderung des invalidenversicherungsrechtlichen Status oder des Anteils der Erwerbstätigkeit ist für die laufende Invalidenrente der beruflichen Vorsorge nicht von Bedeutung, d.h. stellt keinen berufsvorsorgerechtlichen Anpassungsgrund dar (E. 5).

141 V 343 (9C_620/2014) from 11. Mai 2015
Regeste: Art. 11 Abs. 1 lit. g ELG; Art. 14a Abs. 2 ELV; Anrechnung von Verzichtseinkommen bei Teilinvaliden. Das hypothetische Invalideneinkommen, das der Ermittlung des Invaliditätsgrades zugrunde liegt, kann nicht als Verzichtseinkommen im Rahmen der Berechnung der Ergänzungsleistungen herangezogen werden, wenn eine teilinvalide Person ihre Resterwerbsfähigkeit nicht ausschöpft. Solches kann insbesondere nicht aus BGE 140 V 267 abgeleitet werden. Den Sachverhalt der fehlenden oder unzureichenden Verwertung der Resterwerbsfähigkeit regelt Art. 14a Abs. 2 ELV (E. 5.4).

141 V 351 (9C_670/2014) from 13. Mai 2015
Regeste: Art. 34a Abs. 1 BVG; Art. 24 Abs. 1 und 2 BVV 2; Anrechenbarkeit von Soziallohnkomponenten im Rahmen der Überentschädigungsberechnung. Im Sinne der gesetzlichen Konzeption der weitgehenden materiellrechtlichen Koordination zwischen erster und zweiter Säule werden Soziallohnkomponenten im Rahmen der Überentschädigungsberechnung nach Art. 24 BVV 2 - wie bei der Invaliditätsbemessung nach Art. 16 ATSG - nicht angerechnet (E. 5).

141 V 439 (9C_867/2014) from 11. August 2015
Regeste: Art. 82 Abs. 2 BVG; Art. 1 Abs. 1 BVV 3; Bestimmung des Erwerbsunfähigkeitsgrades in der Säule 3a. Die in der obligatorischen beruflichen Vorsorge geltenden Grundsätze zur Bindung der Vorsorgeeinrichtung an die Entscheidungen der IV-Organe (BGE 132 V 1 E. 3.2 S. 4) sind in der Säule 3a nicht subsidiär heranzuziehen (E. 4.2).

142 V 178 (9C_632/2015) from 4. April 2016
Regeste: Art. 28a IVG in Verbindung mit Art. 16 und 17 ATSG; Einkommensvergleich; Festsetzung der hypothetischen Einkommen aufgrund der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2012 des Bundesamtes für Statistik (LSE 2012). Unterschiede zwischen der LSE bis 2010 und der LSE 2012 (E. 2.5.3). Anwendbarkeit der LSE 2012 auf alle Fälle erstmaliger Invaliditätsbemessung und auf Neuanmeldungen nach vorausgegangener rechtskräftiger Ablehnung oder nach Aufhebung der Invalidenrente sowie im Revisionsverfahren (mit Entstehung des potentiellen oder Veränderung des laufenden Rentenanspruchs im Jahr 2012 oder später). Laufende, gestützt auf die LSE bis 2010 rechtskräftig zugesprochene Invalidenrenten dürfen nicht allein zufolge Anwendung der Tabellenlohnwerte gemäss LSE 2012 in Revision gezogen werden (E. 2.5.7 und 2.5.8.1). Das IV-Rundschreiben Nr. 328 des BSV vom 22. Oktober 2014, das eine integrale Anwendbarkeit der LSE 2012 im Revisionsfall vorsieht, ist in dem Sinne einzuschränken, dass die LSE 2012 für die Invaliditätsbemessung im Revisionsverfahren betreffend eine laufende, gestützt auf die LSE bis 2010 rechtskräftig zugesprochene Invalidenrente anwendbar ist, ausser wenn sich allein durch ihre Verwendung eine anspruchsrelevante Änderung des Invaliditätsgrades ergibt (E. 2.5.8.1).

142 V 290 (9C_178/2015) from 4. Mai 2016
Regeste: Art. 28a Abs. 3 Satz 1 IVG in Verbindung mit Art. 16 ATSG; Invaliditätsbemessung bei teilerwerbstätigen Versicherten ohne Aufgabenbereich. Die Rechtsprechung gemäss BGE 131 V 51 betreffend die auf Teilerwerbstätige ohne Aufgabenbereich anwendbare Einkommensvergleichsmethode ist dahingehend zu präzisieren, dass die Einschränkung im erwerblichen Bereich proportional - im Umfang des hypothetisch-erwerblichen Teilzeitpensums - zu berücksichtigen ist (E. 7).

143 I 50 (9F_8/2016) from 20. Dezember 2016
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art. 122 BGG; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28a IVG; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Umsetzung des EGMR-Urteils vom 2. Februar 2016 betreffend das Urteil des Bundesgerichts 9C_49/2008 vom 28. Juli 2008: Die revisionsweise Aufhebung einer Invalidenrente ist EMRK-widrig, wenn allein familiäre Gründe (die Geburt von Kindern und die damit einhergehende Reduktion des Erwerbspensums) für einen Statuswechsel von "vollerwerbstätig" zu "teilerwerbstätig" (mit Aufgabenbereich) sprechen. Der Versicherten ist die laufende Rente weiterhin auszurichten (E. 4).

143 I 60 (9C_604/2016) from 1. Februar 2017
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28a IVG; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Wie die revisionsweise Aufhebung der Invalidenrente (dazu BGE 143 I 50 bzw. EGMR-Urteil vom 2. Februar 2016 [7186/09]) ist auch die revisionsweise Rentenherabsetzung EMRK-widrig, wenn allein familiäre Gründe (die Geburt von Kindern und die damit einhergehende Reduktion des Erwerbspensums) für einen Statuswechsel von "vollerwerbstätig" zu "teilerwerbstätig" (mit Aufgabenbereich) sprechen. Der Versicherten ist die laufende Rente weiterhin auszurichten (E. 3.3.4).

143 V 77 (9C_297/2016) from 7. April 2017
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; lit. a Abs. 1 der Schlussbestimmungen der Änderung vom 18. März 2011 des IVG (6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket); Art. 28a IVG; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Im Rahmen einer Anspruchsüberprüfung nach den Schlussbestimmungen der 6. IV-Revision, erstes Massnahmenpaket, hat ein rein familiär bedingter Statuswechsel, auch wenn er nicht den Anlass für die Einleitung des Verfahrens zur Rentenüberprüfung bildete, unberücksichtigt zu bleiben, so dass der von der versicherten Person bisher innegehabte Status für die Invaliditätsbemessung beizubehalten ist (E. 3.2.3).

143 V 91 (9C_28/2016) from 30. Januar 2017
Regeste: Art. 34a Abs. 1 BVG; Art. 24 Abs. 1 und 5 BVV 2: allseitige Prüfung der Überentschädigungskürzung bei wesentlicher Änderung der Verhältnisse. Erfährt ein einzelner Berechnungsfaktor eine wesentliche, d.h. an sich eine Leistungsanpassung von mindestens 10 % bewirkende Änderung, prüft die Vorsorgeeinrichtung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht allseitig und ohne Bindung an früher ermittelte Faktoren, ob und in welchem Umfange eine Überentschädigung vorliegt (E. 4).

143 V 295 (8C_228/2017) from 14. Juni 2017
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 18 Abs. 1 UVG; Einkommensvergleich; Festsetzung des Invalideneinkommens aufgrund der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung 2012 des Bundesamtes für Statistik (LSE 2012). Anwendbarkeit der LSE 2012 auf die Invaliditätsbemessung in der obligatorischen Unfallversicherung (E. 2-4).

143 V 431 (9C_535/2017) from 14. Dezember 2017
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV; Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei Meldepflichtverletzung. Es ist nicht bundesrechtswidrig, wenn bei einer Meldepflichtverletzung die Verwertbarkeit der Restarbeitsfähigkeit bei vorgerücktem Alter zu jenem Zeitpunkt beurteilt wird, in dem nach Art. 88bis Abs. 2 lit. b IVV die Herabsetzung resp. Aufhebung der Rente in Betracht fällt. Präzisierung der Rechtsprechung von BGE 138 V 457 E. 3.3 (E. 4.5.1).

144 I 21 (9C_752/2016) from 6. September 2017
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28a IVG; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung. Die revisionsweise Aufhebung oder Herabsetzung einer Invalidenrente ist auch dann EMRK-widrig, wenn allein familiäre Gründe (hier: die Aufnahme einer Teilerwerbstätigkeit zufolge abnehmenden Betreuungsaufwandes) für einen Statuswechsel von "nichterwerbstätig" zu "teilerwerbstätig" (mit Aufgabenbereich) sprechen. Der Versicherten ist die laufende Rente weiterhin auszurichten (E. 4.3-4.7).

144 I 28 (8C_429/2017) from 20. Dezember 2017
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28a Abs. 2 IVG; Art. 27 IVV; spezifische Methode der Invaliditätsbemessung. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte Di Trizio gegen die Schweiz vom 2. Februar 2016 (7186/09) und die im Anschluss dazu ergangene Rechtsprechung des Bundesgerichts gelten ausschliesslich bei Anwendung der gemischten Methode der Invaliditätsbemessung und nicht analog auch bei der spezifischen Methode (Betätigungsvergleich). Der Verlust einer Invalidenrente zufolge familiär bedingten Statuswechsels hin zur Nichterwerbstätigkeit und daraus resultierender Anwendbarkeit der spezifischen Methode der Invaliditätsbemessung ist mit Art. 14 i.V.m. Art. 8 EMRK vereinbar (E. 4.5 und 4.6).

144 I 103 (9C_358/2017) from 2. Mai 2018
Regeste: Art. 14 in Verbindung mit Art. 8 EMRK; Art. 17 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG; Art. 28a Abs. 3 IVG; gemischte Methode der Invaliditätsbemessung im Rahmen einer Wiedererwägung (Motivsubstitution). Fällt eine revisionsweise Rentenherabsetzung oder -aufhebung nach der Rechtsprechung Di Trizio (vgl. BGE 143 I 50) ausser Betracht und sind die Voraussetzungen für eine wiedererwägungsweise Prüfung der ursprünglichen Rentenzusprache gegeben, darf auch in deren Rahmen der allein familiär bedingte Statuswechsel von "vollerwerbstätig" zu "teilerwerbstätig" (mit Aufgabenbereich) nicht berücksichtigt werden (E. 4.5). Der Invaliditätsgrad ist diesfalls anhand der bisherigen Bemessungsmethode festzusetzen, das heisst mittels Einkommensvergleichs (E. 4.6).

144 V 72 (9C_426/2017) from 7. März 2018
Regeste: Art. 26 Abs. 1 BVG; Grundsatz der Einheitlichkeit des Invaliditätsbegriffs bei Teilzeitbeschäftigung. Der von den Organen der Invalidenversicherung ermittelte Invaliditätsgrad ist für die Vorsorgeeinrichtung nur insoweit verbindlich, als er den erwerblichen Teil betrifft (E. 4.2 und 4.3). Im Gegensatz zur Unfallversicherung besteht bei der beruflichen Vorsorge kein Raum für die Berücksichtigung eines hypothetischen Einkommens auf Grundlage einer Schätzung der Verdienstmöglichkeiten einer versicherten Person, von der angenommen wird, dass sie sie voll ausnützt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 5.3.3 und 5.3.4).

144 V 166 (9C_595/2017) from 27. Juni 2018
Regeste: Art. 34a Abs. 1 BVG; Art. 24 Abs. 1 lit. d BVV 2; Überentschädigung. Für die Überentschädigungsberechnung nach Art. 34a Abs. 1 BVG ist zumindest bei einer Restarbeitsfähigkeit von lediglich 10 % grundsätzlich von deren Unverwertbarkeit auszugehen. Daher kann in der Regel kein entsprechendes hypothetisches Einkommen angerechnet werden (E. 4.3).

145 V 141 (8C_253/2018) from 19. Februar 2019
Regeste: Art. 17 Abs. 1, Art. 31 Abs. 1 ATSG; Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung. Bei Revision einer Invalidenrente nach Art. 17 Abs. 1 ATSG, die auf einem Umstand gründet, der in Missachtung der Meldepflicht nach Art. 31 Abs. 1 ATSG von der versicherten Person dem Sozialversicherer nicht mitgeteilt wurde, ist die Rentenanpassung rückwirkend auf den Zeitpunkt des Eintritts der (pflichtwidrig nicht gemeldeten) Sachverhaltsänderung vorzunehmen, sofern die betreffende Sozialversicherung dafür keine Spezialnorm enthält (E. 7.3).

145 V 209 (8C_494/2018) from 6. Juni 2019
Regeste: Art. 16 und Art. 17 Abs. 1 ATSG; Zumutbarkeit der Selbsteingliederung bei rückwirkend befristeter und/oder abgestufter Rentenzusprache. Bei Herabsetzung oder Aufhebung der Invalidenrente von über 55-jährigen Versicherten sind auch dann grundsätzlich Eingliederungsmassnahmen durchzuführen, wenn über die Befristung und/oder Abstufung zeitgleich mit der Rentenzusprache befunden wird (E. 5).

145 V 370 (8C_445/2019) from 12. November 2019
Regeste: Art. 16 ATSG; Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 27bis Abs. 3 IVV (in Kraft seit 1. Januar 2018); gemischte Bemessungsmethode. Bei der Berechnung der Erwerbseinbusse gemäss Art. 27bis Abs. 3 IVV, in Kraft seit 1. Januar 2018, ist nicht nur das Validen-, sondern auch das Invalideneinkommen auf der Grundlage einer hypothetischen Vollzeittätigkeit zu ermitteln (E. 4).

146 V 16 (8C_378/2019) from 18. Dezember 2019
Regeste: Art. 16 ATSG; Invalideneinkommen; Abzug vom Tabellenlohn nach BGE 126 V 75. Das Bundesgericht qualifiziert den Grenzgängerstatus in ständiger Rechtsprechung unter dem Kriterium "Nationalität/Aufenthaltskategorie" als potenziell abzugsrelevant (E. 6.1). Sind bei der Parallelisierung der Vergleichseinkommen immer die personenbezogenen Faktoren zu untersuchen, die bereits im Gesundheitsfall vorlagen, so stehen beim leidensbedingten Abzug die gesundheitsbezogenen Faktoren im Vordergrund, die in der Regel erst im Krankheitsfall massgebend werden und die Höhe des hypothetisch noch erzielbaren Lohnes beeinflussen. Beide Aspekte erfordern eine getrennte Prüfung je bei der Frage, ob eine Parallelisierung oder ein Leidensabzug vorzunehmen ist (E. 6.2.1). Es wird offengelassen, welcher Zeitpunkt für die Prüfung der Frage nach dem Anspruch auf einen Abzug vom Tabellenlohn infolge vorgerückten Alters relevant ist (E. 7.1).

147 V 124 (9C_82/2020) from 27. Oktober 2020
Regeste: Art. 17 Abs. 1 ATSG; Art. 28a Abs. 3 IVG; Art. 27bis Abs. 2-4 IVV (in Kraft seit 1. Januar 2018); gemischte Bemessungsmethode. Ein familiär bedingter Statuswechsel hin zu einer teilzeitlichen Erwerbstätigkeit gilt seit der am 1. Januar 2018 in Kraft getretenen Verordnungsänderung auch bei einer dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte in Sachen Di Trizio gegen Schweiz (7186/09) vom 2. Februar 2016 analogen Konstellation als Revisionsgrund (E. 5 und 6).

147 V 167 (8C_145/2020) from 4. Februar 2021
Regeste: Art. 53 Abs. 2 und Art. 17 Abs. 1 ATSG; Wiedererwägung oder Revision einer Revisionsverfügung. Gegenstand einer Wiedererwägung oder Revision kann nur die Revisionsverfügung bilden, sofern sie auf einer materiellen Prüfung des Rentenanspruchs mit rechtskonformer Sachverhaltsabklärung und Beweiswürdigung im Sinne von BGE 133 V 108 beruht, nicht aber die ursprüngliche Rentenverfügung (E. 6).

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