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Art. 36 Ausstand
1 Personen, die Entscheidungen über Rechte und Pflichten zu treffen oder vorzubereiten haben, treten in Ausstand, wenn sie in der Sache ein persönliches Interesse haben oder aus anderen Gründen in der Sache befangen sein könnten. 2 Ist der Ausstand streitig, so entscheidet die Aufsichtsbehörde. Handelt es sich um den Ausstand eines Mitgliedes eines Kollegiums, so entscheidet das Kollegium unter Ausschluss des betreffenden Mitgliedes. BGE
132 V 93 () from 8. Februar 2006
Regeste: Art. 36 Abs. 1, Art. 44 und 49 Abs. 1, Art. 52 Abs. 1, Art. 55 ATSG; Art. 5 Abs. 1 und 2, Art. 20 Abs. 1, Art. 45 Abs. 1 und 2 VwVG: Begutachtung durch den Sozialversicherer; Ausstandsbegehren. Der Anordnung einer Begutachtung durch den Sozialversicherer kommt kein Verfügungscharakter zu. (Erw. 5) Einwendungen gegen Sachverständige sind in Form einer selbstständig anfechtbaren Zwischenverfügung zu behandeln, sofern gesetzliche Ausstandsgründe geltend gemacht werden. Geht es um Rügen, welche über die gesetzlichen Ausstandsgründe hinausgehen, ist diesen im Rahmen der Beweiswürdigung Rechnung zu tragen. (Erw. 6)
132 V 376 () from 14. Juli 2006
Regeste: Art. 44 ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 69 Abs. 2 und Art. 72bis IVV: Mitwirkungsrechte bei Begutachtung in Medizinischer Abklärungsstelle (MEDAS). Wird eine Medizinische Abklärungsstelle (MEDAS) mit einer Begutachtung beauftragt, sind die Mitwirkungsrechte von Art. 44 ATSG zu wahren (Erw. 6 und 7). Vorgehen bei der Bekanntgabe der Namen der Gutachter. (Erw. 8 und 9)
135 V 254 (9C_204/2009) from 6. Juli 2009
Regeste: Art. 44 ATSG; Art. 59 und 64a IVG; Art. 49 IVV; Art. 57a IVG; Art. 12 lit. e VwVG; Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch regionale ärztliche Dienste der IV-Stellen. Art. 44 ATSG ist auch im Abklärungsverfahren der Invalidenversicherung anwendbar (E. 3.2). Art. 44 ATSG findet auf Untersuchungen regionaler ärztlicher Dienste keine Anwendung (E. 3.4).
136 V 117 (8C_84/2009) from 25. Januar 2010
Regeste: a Art. 44 ATSG; Art. 12 lit. e VwVG; Mitwirkungsrechte bei Begutachtung durch die Rehaklinik Bellikon. Die fachmedizinischen Stellungnahmen der Rehaklinik Bellikon, soweit sie von der SUVA verlangt werden, sind nicht als Gutachten unabhängiger Sachverständiger zu betrachten, weshalb vorliegend Art. 44 ATSG nicht anwendbar ist und sich damit aus dieser Bestimmung auch keine Pflicht zur Gewährung des rechtlichen Gehörs ergeben kann (E. 3.4).
137 V 210 (9C_243/2010) from 28. Juni 2011
Regeste: a Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 30 Abs. 1 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 43 Abs. 1 und Art. 61 lit. c ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG; Art. 72bis IVV (in Kraft bis 31. März 2011); Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
140 V 260 (9C_738/2013) from 26. Mai 2014
Regeste: Art. 43 Abs. 1 ATSG; Art. 59 Abs. 3 IVG und Art. 69 Abs. 2 IVV; psychiatrische Begutachtung. Der Beizug Angehöriger zur Übersetzung des psychiatrischen Untersuchungsgesprächs ist prinzipiell ausgeschlossen. Beweisrechtliche Tragweite dieses Grundsatzes (E. 3.2 und 3.3). Anwendung auf den Einzelfall (E. 3.4).
141 V 330 (8C_690/2014) from 4. Mai 2015
Regeste: Art. 43 Abs. 1, Art. 44, 49, 51 und 55 ATSG; Art. 5 und 46 VwVG. Die IV-Stelle hat über die Zulassung bzw. Ablehnung von an die medizinische Gutachterstelle gerichteten Zusatzfragen der versicherten Person mittels Verfügung zu befinden (E. 2-4). Will die versicherte Person dagegen Beschwerde erheben, hat sie einen nicht wieder gutzumachenden Nachteil nachzuweisen (E. 5-8). |