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Art. 5 Mutterschaft
Mutterschaft umfasst Schwangerschaft und Niederkunft sowie die nachfolgende Erholungszeit der Mutter. BGE
139 I 57 (8C_358/2012) from 18. Januar 2013
Regeste: Art. 9 BV; Art. 336c Abs. 1 lit. c OR; Art. 12 Abs. 3 des Gesetzes des Kantons Neuenburg vom 28. Juni 1995 über das öffentliche Dienstrecht; Auflösung des Dienstverhältnisses bei Schwangerschaft. Soweit das öffentliche Dienstrecht des Kantons Neuenburg keinen Kündigungsschutz bei Schwangerschaft einer mit einer Probezeit von zwei Jahren angestellten Inhaberin eines öffentlichen Amtes vorsieht, enthält es keine (echte) Lücke, welche das Bundesgericht in Anwendung von Art. 336c Abs. 1 lit. c OR zu füllen gehalten wäre (E. 6).
139 V 37 (8C_787/2012) from 15. Januar 2013
Regeste: Art. 14 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 9 Abs. 3, Art. 9b Abs. 2 AVIG; Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, verlängerte Rahmenfrist für die Beitragszeit im Falle von Erziehungszeiten. Versicherte, welche sich gemäss Art. 9b Abs. 2 AVIG der Erziehung ihrer Kinder gewidmet haben und daher in Bezug auf die Beitragszeit von einer verlängerten vierjährigen Rahmenfrist profitieren, können sich im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 AVIG einzig während der zweijährigen Beitragsrahmenfrist gemäss Art. 9 Abs. 3 AVIG auf Befreiungsgründe berufen (E. 5.3.2).
141 V 446 (9C_578/2014) from 17. Juni 2015
Regeste: Art. 25a Abs. 5 KVG; Restfinanzierung der Pflegekosten. Von einer anerkannten Pflegefachperson im Rahmen der ambulanten Wochenbettpflege nach einer komplikationslosen Geburt erbrachte Leistungen unterliegen der kantonalen Restfinanzierungspflicht (E. 7).
141 V 674 (8C_137/2015) from 23. September 2015
Regeste: Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 AVIG; Art. 8 und 14 EMRK; keine Kumulation von Beitragszeiten und beitragsbefreiten Zeiten. Lücken in der Beitragszeit können nicht mit Perioden der Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit aufgefüllt werden (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 4).
144 V 184 (9C_202/2018) from 23. April 2018
Regeste: Art. 29, 64 Abs. 7 KVG; Beteiligung an den Behandlungskosten bei Schwangerschaftskomplikationen. Die Rechtsprechung, wonach Behandlungskosten bei Schwangerschaftskomplikationen Krankheitskosten darstellen, gilt unter der seit 1. März 2014 in Kraft stehenden Fassung von Art. 64 Abs. 7 KVG weiter. Versicherte, die vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche solche Leistungen beanspruchen, sind von der Kostenbeteiligung nicht ausgenommen (E. 4.3). Im vorliegenden Fall entspricht die Behandlung bei einer ektopen Schwangerschaft (extrauterine Schwangerschaft) - die als pathologische und nicht als Risikoschwangerschaft gilt - vor der dreizehnten Schwangerschaftswoche nicht einer spezifischen Leistung bei Mutterschaft im Sinne von Art. 29 Abs. 2 KVG. Sie ist auch unter dem Titel der Leistungen bei Krankheit im Zusammenhang mit der Mutterschaft gemäss Art. 64 Abs. 7 lit. b KVG nicht von der Kostenbeteiligung ausgenommen (E. 4.3-4.5).
146 V 210 (8C_435/2019) from 11. Februar 2020
Regeste: Art. 8 Abs. 2 und 3 BV; Art. 8 Abs. 1 lit. f und Art. 15 AVIG; Art. 3 Abs. 1 und 2 GlG. Bei einer schwangeren Frau, die sich auf unbefristete Stellen bewirbt, kann für die Frage der Vermittlungsfähigkeit grundsätzlich nicht nur der Zeitraum bis zum Geburtstermin betrachtet werden. Die Vermittlungsfähigkeit kann nicht generell unter Hinweis auf die zu geringe Wahrscheinlichkeit, dass ein Arbeitgeber die Versicherte siebeneinhalb Wochen vor der Geburt anstellen würde, verneint werden. Damit würde den in Frage kommenden Arbeitgebern eine diskriminierende Haltung unterstellt, die als gesetzwidriges Verhalten nicht zur Begründung beigezogen werden darf (E. 5.1 und 5.2). |