Verordnung
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Art. 7e Meldung wesentlicher Änderungen und Bewilligungsentzug
1 Die Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber sind dazu verpflichtet, dem BSV unverzüglich zu melden:
2 Die Bewilligung wird entzogen, wenn:
3 Sie kann entzogen werden, wenn die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber:
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