Verordnung
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Art. 7o Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung: Zusammensetzung
Die Eidgenössische Kommission für Qualitätssicherung in der medizinischen Begutachtung besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten und 12 Mitgliedern. Davon vertreten:
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