Verordnung
über den Allgemeinen Teil
des Sozialversicherungsrechts
(ATSV)


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Art. 7g Verzeichnis der Bewilligungsinhaberinnen und -inhaber

Das BSV führt ein Ver­zeich­nis der Be­wil­li­gungs­in­ha­be­rin­nen und -in­ha­ber.

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