Bundesgesetz
über die obligatorische Arbeitslosenver­sicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

vom 25. Juni 1982 (Stand am 1. Januar 2022)


Open article in different language:  FR  |  IT
Art. 48 Vergütung der Schlechtwetterentschädigung

1 Die Kas­se prüft die Vor­aus­set­zun­gen für die Aus­rich­tung der Schlecht­wet­te­rent­schä­di­gung (Art. 42 und 43).

2 So­fern al­le Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sind und kein Ein­spruch der kan­to­na­len Amts­stel­le vor­liegt, ver­gü­tet die Kas­se dem Ar­beit­ge­ber die recht­mäs­sig aus­ge­rich­te­te Schlecht­wet­te­rent­schä­di­gung un­ter Ab­zug der Ka­renz­zeit (Art. 43 Abs. 3) in der Re­gel in­ner­halb ei­nes Mo­nats. Sie ver­gü­tet ihm aus­ser­dem die auf die an­re­chen­­ba­ren Aus­fall­zei­ten ent­fal­len­den Ar­beit­ge­ber­bei­trä­ge an die AHV/IV/EO/ALV.171

3 Ent­schä­di­gun­gen, die der Ar­beit­ge­ber nicht frist­ge­mä­ss (Art. 47 Abs. 1) gel­tend macht, wer­den ihm nicht ver­gü­tet.

171Fas­sung ge­mä­ss Ziff. I des BG vom 5. Okt. 1990, in Kraft seit 1. Jan. 1992 (AS 1991 2125; BBl 1989 III 377).

BGE

117 IV 153 () from 8. März 1991
Regeste: Art. 105 AVIG, Art. 148 StGB. Erschleichung von Schlechtwetterentschädigungen. 1. Die Vorlage von inhaltlich unwahren Kontrollausweisen (Stempelkarten) der Arbeitnehmer zwecks Erschleichung von Schlechtwetterentschädigungen ist eine arglistige Täuschung (E. 4b). 2. Die Erschleichung von Schlechtwetterentschädigungen durch arglistige Täuschung ist als Betrug (Art. 148 StGB) und nicht als Leistungsbetrug (Art. 14 VStrR) zu ahnden. Bei der Strafzumessung nach Art. 63 StGB kann berücksichtigt werden, dass Leistungsbetrug gemäss Art. 14 VStrR milder bestraft wird als Betrug nach Art. 148 StGB (E. 5).

117 V 244 () from 26. August 1991
Regeste: Art. 28 Abs. 1 und 3 AVIG, Art. 42 Abs. 1 und 2 AVIV. Art. 42 Abs. 1 AVIV ist gesetzmässig. Die einwöchige Frist zur Meldung der Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Unfall oder Mutterschaft ist eine Verwirkungsfrist mit der Folge, dass der Arbeitslose bei verspäteter Meldung - sofern dafür kein entschuldbarer Grund vorliegt - keinen Taggeldanspruch für die Tage vor der Meldung hat.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden