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Bundesgesetz
über die obligatorische Arbeitslosenver­sicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsgesetz, AVIG)

vom 25. Juni 1982 (Stand am 1. Januar 2022)

Art. 86 AHV-Ausgleichskassen

Die AHV-Aus­gleichs­kas­sen zie­hen die Bei­trä­ge ein und über­wei­sen sie der Zen­tra­len Aus­gleichs­stel­le der AHV.