Verordnung
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)


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Art. 5 Anrechenbarer Arbeitsausfall von teilweise Arbeitslosen

(Art. 11 Abs. 1 AVIG)

Der Ar­beits­aus­fall von teil­wei­se Ar­beits­lo­sen (Art. 10 Abs. 2 Bst. b AVIG) ist an­re­chen­bar, wenn er in­ner­halb von zwei Wo­chen min­des­tens zwei vol­le Ar­beits­ta­ge aus­macht.

BGE

150 V 44 (8C_610/2022) from 13. September 2023
Regeste: Art. 10 Abs. 2 lit. b, Art. 16 Abs. 2 lit. i und Art. 24 AVIG; Art. 41a Abs. 1 AVIV; Anspruch auf Kompensationszahlungen bei teilweiser Arbeitslosigkeit. Begriff des Zwischenverdienstes bei Ausübung mehrerer Teilzeitbeschäftigungen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit; Zusammenfassung der Rechtsprechung (E. 5). Ein Anspruch auf Kompensationszahlungen besteht nur, wenn der Bruttotagesverdienst der versicherten Person geringer ist als das Taggeld, das sie bei Vollarbeitslosigkeit erhielte; Anwendungsfall (E. 6).

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