Verordnung
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)


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Art. 32 Altersleistungen der beruflichen Vorsorge 96

Als Al­ters­leis­tun­gen der be­ruf­li­chen Vor­sor­ge, die von der Ar­beits­lo­sen­ent­schä­di­gung ab­zu­zie­hen sind, gel­ten Leis­tun­gen der ob­li­ga­to­ri­schen und der über­ob­li­ga­to­ri­schen be­ruf­li­chen Vor­sor­ge, die der ver­si­cher­ten Per­son vor Er­rei­chen des Re­fe­ren­zal­ters nach Ar­ti­kel 21 Ab­satz 1 AHVG97 aus­be­zahlt wer­den.

96 Fas­sung ge­mä­ss An­hang Ziff. 12 der V vom 30. Aug. 2023, in Kraft seit 1. Jan. 2024 (AS 2023 506).

97 SR 831.10

BGE

147 V 342 (8C_721/2020) from 15. Juni 2021
Regeste: Art. 8 Abs. 1 lit. e, Art. 13 Abs. 1 und 3 AVIG; Art. 12 Abs. 2 lit. a AVIV; Beitragszeit vorzeitig Pensionierter. Die Rechtsprechung zur Beitragszeit bei einer vorzeitigen Pensionierung ist dahingehend zu ändern, dass neben den im Verordnungswortlaut genannten wirtschaftlichen Gründen auch die unverschuldete Entlassung einzubeziehen ist (E. 5.4 und 5.5).

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