Verordnung
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Art. 55 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer
(Art. 34 Abs. 2 AVIG) Die Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer bemisst sich nach dem Durchschnittslohn im Bemessungszeitraum (Art. 48 Abs. 2). |
