Verordnung
über die obligatorische Arbeitslosenversicherung
und die Insolvenzentschädigung
(Arbeitslosenversicherungsverordnung, AVIV)


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Art. 55 Bemessung der Kurzarbeitsentschädigung für Heimarbeitnehmer

(Art. 34 Abs. 2 AVIG)

Die Kurz­ar­beits­ent­schä­di­gung für Heim­ar­beit­neh­mer be­misst sich nach dem Durch­schnitts­lohn im Be­mes­sungs­zeit­raum (Art. 48 Abs. 2).

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