Verordnung der FINMA
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Art. 10 Wesentliche Änderungen an internen Modellen
(Art. 45–47 AVO) 1 Änderungen an einem internen Modell sind wesentlich, wenn sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:
2 Die FINMA entscheidet, ob das Kriterium nach Absatz 1 Buchstabe b erfüllt ist. |