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Verordnung der FINMA über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsverordnung FINMA, AVO-FINMA)
Art. 14Interne Modelle: Beschreibung des Risikoprofils und der Risikotreiber
(Art. 46 Abs. 2 AVO)
1 Die Beschreibung des Risikoprofils und der Risikotreiber muss insbesondere Folgendes umfassen:
a.
das Risikoprofil des Versicherungsunternehmens sowie den Teil des Risikoprofils, der im Umfang des internen Modells liegt;
b.
die für den SST wichtigsten Risikotreiber des Teils des Risikoprofils, der im Umfang des Modells liegt; und
c.
mögliche künftige Änderungen der Risikosituation sowie des Teils der Risikosituation, der im Umfang des Modells liegt, vor dem Hintergrund von Geschäftsmodell und Geschäftsplanung.
2 Die Beschreibung muss qualitative und quantitative Elemente enthalten, die eine Einschätzung des Risikoprofils unabhängig von den SST-Ergebnissen ermöglichen.