Verordnung
über die Beaufsichtigung von privaten
Versicherungsunternehmen
(Aufsichtsverordnung, AVO)

vom 9. November 2005 (Stand am 23. Januar 2023)


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Art. 109 Aufsicht

Das Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men stellt der FIN­MA jähr­lich einen Be­richt über die Ge­schäf­te mit de­ri­va­ti­ven Fi­nan­z­in­stru­men­ten zu.

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