Artikel, Notizen und Markierungen werden geladen... Bitte um etwas Geduld.
Verordnung über die Beaufsichtigung von privaten Versicherungsunternehmen (Aufsichtsverordnung, AVO)
vom 9. November 2005 (Stand am 23. Januar 2023)
Art. 97Dokumentation
1 Das Versicherungsunternehmen hält sein Risikomanagement in einer Dokumentation fest. Diese ist laufend zu aktualisieren.
2 Die Dokumentation umfasst insbesondere folgende Punkte:
a.
Beschrieb der Organisation des unternehmensweiten Risikomanagements sowie der diesbezüglichen Kompetenzen und Verantwortlichkeiten;
Verfahren zur Identifikation der wesentlichen Risiken sowie Darstellung der Methode, Instrumente und Prozesse zu deren Messung, Überwachung und Steuerung;
e.
Darstellung der geltenden Limiten-Systeme für Risikoexpositionen sowie der Kontrollmechanismen;
f.
unternehmensinterne Richtlinien zum Risikomanagement und der damit verbundenen Prozesse.