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Art. 1 Versicherungstätigkeit in der Schweiz
1 Eine Versicherungstätigkeit in der Schweiz liegt, unabhängig von der Art und vom Ort des Vertragsschlusses vor, wenn:
2 Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in der Schweiz unterstehen nicht der Versicherungsaufsicht, wenn sie in der Schweiz ausschliesslich folgende Versicherungsgeschäfte tätigen:
3 Die Absätze 1 und 2 gelten für die Versicherungsvermittlung sinngemäss. |
