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Art. 178 Genehmigung der Einheitsprämie und Bekanntgabe in der Police
1 Die Versicherungsunternehmen legen den Prämientarif einschliesslich des Kalkulationsschemas gemeinsam der FINMA zur Genehmigung vor. 2 Die massgebende Prämie ist dem Versicherungsnehmer und der Versicherungsnehmerin gegenüber in der Police gesondert und betragsmässig nach den versicherten Risiken Feuer und Elementarschäden getrennt auszuweisen. |