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Art. 181 Kosten
1 Die Versicherungsunternehmen tragen die Kosten der Ausarbeitung der Prämientarife und der Statistiken. 2 Sie erarbeiten einen Plan für die Kostenverteilung und legen ihn der FINMA zur Genehmigung vor. 3 Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Plan eine ausgewogene Kostenverteilung vorsieht. |