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Art. 182 Tätigkeit im Ausland
(Art. 42 Abs. 4 VAG) Betreibt eine Versicherungsvermittlerin oder ein Versicherungsvermittler mit Sitz oder Wohnsitz in der Schweiz die Versicherungsvermittlung im Ausland, so untersteht diese nicht der Aufsicht in der Schweiz. |