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Art. 184 Gesuch um Registrierung
(Art. 41 Abs. 2 VAG) 1 Das Gesuch um Registrierung muss die im Anhang 6 genannten Angaben und Unterlagen enthalten. 2 Die FINMA kann zusätzliche Angaben und Unterlagen verlangen, soweit dies zur Prüfung der Gewähr für die Erfüllung der Pflichten nach dem VAG erforderlich ist. 3 Sie kann Ausführungsbestimmungen zur Registrierung erlassen. |