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Art. 188 Anforderungen an die Unternehmensführung
(Art. 41 Abs. 2 Bst. b und 46 Abs. 1 Bst. b VAG) 1 Versicherungsvermittlerinnen und -vermittler stellen durch interne Vorschriften und eine angemessene Betriebsorganisation die Erfüllung der Pflichten aus dem VAG sicher. 2 Sie müssen namentlich folgende Prinzipien der Unternehmungsführung in einer Weise einhalten, die risikogerecht und ihrer Grösse, Komplexität und Rechtsform sowie den von ihnen angebotenen Versicherungsvermittlungsdienstleistungen angemessen ist:
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