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Art. 190e Allgemeinverbindlichkeit von Regelungen der Vereinbarung zwischen Versicherungsunternehmen
Die in Anhang 7 aufgeführten Regelungen der Branchenvereinbarung zwischen Santésuisse und Curafutura vom 22. März 2024181 betreffend die Qualität der Beratung und die Entschädigung an die Vermittler in der Kundenwerbung sind für sämtliche Versicherungsunternehmen, die im Bereich der Zusatzversicherung zur sozialen Krankenversicherung tätig sind, allgemeinverbindlich. 181 Die Vereinbarung kann kostenlos eingesehen werden unter www.santesuisse.ch/fuer-versicherte/dienstleistungen/meldeformular-telefonwerbung und curafutura.ch/themen/krankenversicherung/vermittler/. |