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Art. 28 Modelle zur Bewertung von Aktiven
(Art. 9a und 9b VAG) 1 Bewertungsmodelle für die Ermittlung des marktkonformen Werts von Aktiven müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
2 Sie müssen in die internen Abläufe des Versicherungsunternehmens eingebunden sein. |
