Verordnung
über die Beaufsichtigung von privaten
Versicherungsunternehmen
(Aufsichtsverordnung, AVO)


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Art. 28 Modelle zur Bewertung von Aktiven

(Art. 9a und 9b VAG)

1 Be­wer­tungs­mo­del­le für die Er­mitt­lung des markt­kon­for­men Werts von Ak­ti­ven müs­sen die fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen er­fül­len:

a.
Sie sind fi­nanz­ma­the­ma­tisch an­er­kannt.
b.
Sie ori­en­tie­ren sich so­weit mög­lich an be­ob­acht­ba­ren Markt­grös­sen.

2 Sie müs­sen in die in­ter­nen Ab­läu­fe des Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­mens ein­ge­bun­den sein.

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