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Art. 41 Annahmen bei der Ermittlung
(Art. 9a und 9b VAG) 1 Die Annahmen, die der Ermittlung des SST zugrunde liegen, werden unter bestmöglicher Berücksichtigung der folgenden Kriterien getroffen:
2 Versicherungsunternehmen müssen die Annahmen und allfällige Inkonsistenzen untereinander identifizieren können. |