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Art. 85 Prüfungen durch die FINMA
1 Die FINMA prüft jährlich wenigstens einmal, ob:
2 Sie kann die Kontrolle auf Stichproben beschränken. 3 Sie kann bei der Kontrolle auch die Ergebnisse einer Kontrolle durch interne Organe des Versicherungsunternehmens oder durch beauftragte Dritte berücksichtigen. Für die Kontrolle fremdverwahrter Werte kann sie sich auf das Verzeichnis des Verwahrers stützen. 4 Sie kann mit der Kontrolle teilweise oder vollständig Dritte beauftragen. |