Verordnung
über die Arbeitsvermittlung
und den Personalverleih
(Arbeitsvermittlungsverordnung, AVV)


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Art. 3 Entgelt

(Art. 2 Abs. 1 AVG)

Ge­gen Ent­gelt wird ver­mit­telt, wenn der Ver­mitt­ler im Zu­sam­men­hang mit sei­ner Ver­mitt­lungs­tä­tig­keit Geld oder geld­wer­te Leis­tun­gen er­hält.

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