Verordnung
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Art. 18 Markenwerbung
1 Soll die Werbung lediglich eine Marke in Erinnerung rufen, so darf nur der Präparatename oder zusätzlich der Name der Zulassungsinhaberin erwähnt werden. 2 Bei der Kinowerbung sowie in Radio- und Fernsehspots ist Markenwerbung nicht zulässig. |