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Verordnung
über die Arbeit in Unternehmen des öffentlichen Verkehrs
(Verordnung zum Arbeitszeitgesetz, AZGV)

vom 29. August 2018 (Stand am 12. März 2019)

Art. 12 Anrechnung von Piketteinsätzen

1 Pi­kette­in­sät­ze wer­den nicht der Dienst­schicht oder dem Ar­beits­tag an­ge­rech­net.

2 Durch einen Pi­kettein­satz an ei­nem Aus­gleichs­tag wird die­ser nicht zu ei­nem Ar­beits­tag.