Bundesgesetz
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Art. 46 Koordination mit dem Nachrichtendienstgesetz vom
25. September 2015 Unabhängig davon, ob zuerst dieses Gesetz oder das Nachrichtendienstgesetz vom 25. September 201549 in Kraft tritt, lauten mit Inkrafttreten des später in Kraft tretenden Gesetzes sowie bei gleichzeitigem Inkrafttreten die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen wie folgt: …50 50 Die Bestimmungen können unter AS 2018 117konsultiert werden. |