Verordnung
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Art. 39 Inhalt des Geschäftsberichts
(Art. 6b Abs. 1 und 3 BankG) 1 Der Geschäftsbericht enthält neben der Jahresrechnung, dem Lagebericht und der Konzernrechnung die zusammenfassenden Berichte der Revisionsstelle. 2 Ist die Obergesellschaft eine Holdinggesellschaft, so ist die Publikation der Jahresrechnung nicht zwingend. |